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   BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22   

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https://dejure.org/2022,44564
BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22 (https://dejure.org/2022,44564)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2022 - 2 StR 341/22 (https://dejure.org/2022,44564)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 341/22 (https://dejure.org/2022,44564)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB; § 263 StGB
    Banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung (Mittäterschaft: kein eigenhändiges Delikt, keine Mitwirkung am Kerngeschehen zwingend notwendig); Betrug (Bereicherungsabsicht: Stoffgleichheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen banden- und gewerbsmäßiger Hehlerei sowie banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung; Tatbestandliche Voraussetzungen einer mittäterschaftlichen banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen banden- und gewerbsmäßiger Hehlerei sowie banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung; Tatbestandliche Voraussetzungen einer mittäterschaftlichen banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 41
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.01.2013 - 4 StR 510/12

    Urkundenfälschung (Herstellen einer unechten Urkunde: kein eigenhändiges Delikt;

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22
    (1) Das Landgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass es sich beim Herstellen und Gebrauchmachen einer unechten Urkunde nicht um ein eigenhändiges Delikt handelt, sodass Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1967 ? 4 StR 26/67, MDR 1967, 547, 548; Beschlüsse vom 18. November 1988 ? 3 StR 481/88, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 1; vom 30. Januar 2013 ? 4 StR 510/12, NStZ-RR 2013, 168).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22
    Der Vorteil muss die Kehrseite des Schadens sein, das heißt als unmittelbare Folge der täuschungsbedingten Vermögensverfügung dem Täter direkt aus dem geschädigten Vermögen zufließen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2002 ? 2 StR 332/02, NStZ 2003, 264; BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 ? 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 13; Beschluss vom 7. Dezember 2010 ? 3 StR 434/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 12.12.2017 - 2 StR 308/16

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Beginn der Verjährung:

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22
    Sie setzt indes konkrete Feststellungen zu der objektiv aus einem wesentlichen Tatbeitrag bestehenden Mitwirkung voraus, die sich nach der Willensrichtung der sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellt (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 ? 2 StR 308/16, juris Rn. 30 mwN).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11

    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22
    (b) Der Gesamtheit der Urteilsgründe ist auch nicht zu entnehmen, dass dem Erwerber ein Schaden in Höhe des Kaufpreises entstanden ist, weil er das Eigentum an dem Fahrzeug nicht gutgläubig erworben hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 ? 3 StR 115/11, juris Rn. 7; vom 21. Mai 2019 ? 4 StR 567/18, juris).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22
    Zudem wurden die durch die Gruppierung vereinnahmten Erträge nach einem "nicht genauer aufzuklärenden Schlüssel aufgeteilt", sodass auch die übrigen Bandenmitglieder faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die erlangte Tatbeute hatten (vgl. Senat, Beschluss vom 21. August 2018 ? 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 Rn. 8).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22
    Denkbar ist auch eine Beteiligung des Auftraggebers als Mittäter an der Herstellung der unechten Urkunde durch einen anderen (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2009 ? 4 StR 275/09, juris Rn. 16).
  • BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02

    Betrug (Stoffgleichheit; Schaden; Vermögensverfügung; Vermögensvorteil;

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22
    Der Vorteil muss die Kehrseite des Schadens sein, das heißt als unmittelbare Folge der täuschungsbedingten Vermögensverfügung dem Täter direkt aus dem geschädigten Vermögen zufließen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2002 ? 2 StR 332/02, NStZ 2003, 264; BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 ? 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 13; Beschluss vom 7. Dezember 2010 ? 3 StR 434/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16

    Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22
    Dabei erfordert Mittäterschaft nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Tatbeitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 ? 4 StR 7/16, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22
    Der Vorteil muss die Kehrseite des Schadens sein, das heißt als unmittelbare Folge der täuschungsbedingten Vermögensverfügung dem Täter direkt aus dem geschädigten Vermögen zufließen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2002 ? 2 StR 332/02, NStZ 2003, 264; BGH, Urteil vom 8. Oktober 2014 ? 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 13; Beschluss vom 7. Dezember 2010 ? 3 StR 434/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 387/22

    Betrug (Kraftfahrzeughandel; Darlegung der Abgrenzung zwischen Eingehungsbetrug

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22
    (a) Ein solcher liegt entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht in dem Nutzungsausfall des Erwerbers in Höhe von 41.350 EUR, da dieser zu keinem korrespondierenden Vorteil im Vermögen der Angeklagten geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. November 2022 ? 6 StR 387/22, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.05.2019 - 4 StR 567/18

    Vermögensschaden des Käufers eines Kraftfahrzeugs bei Nichterwerb des Eigentums

  • BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88

    Verurteilung wegen Alleintäterschaft bei in Betracht kommender Teilnahme -

  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 26/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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